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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Bestimmungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Die Geschäftsbedingungen geltenauch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Mit Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neustadt a. Rbg.


Angebote und Leistungen

An schriftliche Angebote halten wir uns 4 Wochen gebunden. Alle weiteren Angebote und Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden sind freibleibend und unverbindlich bis zu unserer schriftlichen Bestätigung.

Preise

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt, verstehen sich alle Preise unfrei ab Wunstorf zzgl. gesetzlicher MwSt.. Die Preise schließen Transportkosten, Ursprungszeugnisse, Zölle und Versicherungen nicht mit ein und werden dem Besteller gesondert zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. 


Lieferung, Transportgefahr

Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Die Transportgefahr geht mit Übergabe an die Transportperson auf den Käufer über. 


Liefertermine, Rücktrittsrecht

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten wenn wir trotz Einhalt der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zur Beschaffung und/oder Herstellung der Ware außer Stande sind. In diesem Fall sind wir auch zu Teillieferungen berechtigt und können vom übrigen Vertrag zurücktreten.Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse – gleich ob sie bei uns oder bei einem unserer Zulieferer eintreten – z.B. Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung usw. verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden unverzüglich mitteilen.


Mehr- oder Mindermengen, handelsübliche Abweichungen

Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% der bestellten Ware sind kein Grund zur Beanstandung. Das geschuldete Entgelt richtet sich nach der tatsächlich gelieferten Menge.Die gelieferte Ware kann in branchenüblichem Umfang in ihrer äußeren Gestaltung, Maßen und Farben von der Bestellung und/oder Muster abweichen. Dies gilt auch für die Angabe von Farben in PANTONE, RAL oder HKS.


Gewährleistung

Beanstandungen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware anerkannt. Reklamationen bezüglich Gestaltung, Maßen und Farben an bereits getragener Ware sind nicht zulässig. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, sind wir nach unserer Wahl zur kostenfreien Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet. Vorrausetzung ist, dass uns die beanstandete Ware vollständig zur Überprüfung zur Verfügung gestellt wird. Ist nur ein Teil der gelieferten Ware mangelhaft, stehen dem Besteller Gewährleistungsrechte nur in Bezug auf den mangelhaften Teil der Lieferung zu. Soweit nicht anders geregelt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, beispielsweise aus Vertragsstrafen, Betriebsausfall, Arbeitslöhnen und sonstigen Folgeschäden.


Zahlungsbedingungen

Bei Sonderanfertigungen: 14 Tage, 2 % Skonto, 30 Tage netto. Bei Kollektion und Lagerware: 10 Tage netto. Kommt der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 2 % über gesetzlicher Höhe zu berechnen, unbeschadet der Geltendmachung weitergehender Ansprüche. Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens gegen den Kunden werden unsere Rechnungen sofort fällig; vereinbarte Abzüge vom Rechnungsbetrag wie Rabatte, Skonti usw. dürfen nicht mehr vorgenommen werden.


Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen bis zur vollständigen Zahlung unter Eigentumsvorbehalt. Falls der Besteller Kaufmann ist, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei laufender Rechnung gilt der Vorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Besteller ist berechtigt, das Vorbehaltseigentum im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Rechnungswertes ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer entstehen. Wir verpflichten uns, die abgetretene Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und keinen Antrag auf Konkurs- oder Vergleichseröffnung gestellt hat. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zugehörigen Unterlagen aushändigt, und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die Vorausabtretung gilt auch für sonstige Erlöse und Surrogate, die dem Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, etwa wegen Beschädigung oder Verlust gegen Dritte zusteht. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unser Eigentumsrecht wahrnehmen können. 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt dann eine Ersatzklausel, die der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

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